F.A.Q.

Wichtige Informationen zum Termin und die Behandlungen.

Zum Erst-Termin

Bitte bringen Sie zum ersten Termin alle wichtigen Befunde und Abschlussberichte mit. Bei Bedarf ein großes oder kleines Handtuch. Ihr Therapeut wird Sie darauf hinweisen.

Bitte beachten Sie, dass das GKV-Rezept (Rezept einer gesetzlichen Krankenversicherung) eine Gültigkeit von 28 Tagen, ab dem Ausstellungsdatum, hat. Sollte der erste Termin nicht innerhalb dieser Frist stattfinden, ist das Rezept verfallen. In diesem Fall müssen wir Sie bitten, sich vor dem ersten Termin eigenverantwortlich um ein neues Rezept zu kümmern. Dies ist aufwändig, aber gesetzlich notwendig. Eine Behandlung mit einem abgelaufenen Rezept ist nicht möglich, da die Kostenübernahme der GKV in diesem Fall nicht gegeben ist.

Je nach verordnetem Heilmittel, beträgt die Taktung 30, 45, 60 Minuten. Beinhaltet sind die Behandlung, Dokumentation, Hygienemaßnahmen und der Patientenwechsel.

Sollten Sie sich krank fühlen oder Symptome wie Fieber haben, sagen Sie bitte, auch unabhängig von Corona, ihren Termin ab. So vermeiden wir die Ansteckungsgefahr für uns und eine zusätzliche Belastung für ihren Körper durch die Behandlung.

Behandlungsbedingungen

Wurde ein Termin vereinbart, so gilt dieser als verbindlich. Die Praxis wird nach einem Bestellsystem geführt. Dies bedeutet, dass die abgesprochene Zeit ausschließlich für den/die Patient/-in reserviert ist. Sollte es dem/der Patient/-in nicht möglich sein, den Termin einzuhalten, ist der/die Patient/-in verpflichtet diesen rechtzeitig abzusagen (24 Std. vorher). Absagen gelten telefonisch, per Mail oder auf dem Anrufbeantworter. Somit ist es uns möglich, den Termin anderweitig zu vergeben.

Zu spät abgesagte oder unentschuldigt versäumte Termine werden privat in Rechnung gestellt. Hierfür erhält der/die Patient/-in eine gesonderte Ausfallrechnung entsprechend des jeweiligen Kassensatzes.

Sollte sich der/die Patient/-in verspäten, liegt es nach 50 % der Behandlungszeit im Ermessen des/der Therapeut/-in, ob die Behandlung noch stattfindet. Bei Verspätung um einige Minuten, verkürzt sich die Behandlungszeit entsprechend.

Der/die Patient/-in ist verpflichtet, auch bei regelmäßiger Verspätung des/der Therapeut/-in pünktlich zu erscheinen.

Eigenanteil: Bei gesetzlich krankenversicherten Patient/-innen wird ein Eigenanteil zur Behandlung erhoben. Dieser wird an ihre Krankenkasse abgeführt. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: 10 % der Behandlungskosten und 10 € Rezeptblattgebühr. Dieser Eigenanteil ist ab dem zweiten Termin fällig.

Downloads

Wichtige Dokumente für die Erstanmeldung.