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Weitere Informationen

F.A.Q.

Wichtige Informationen zum Termin und die Behandlungen.

Zum Erst-Termin

Bitte bringen Sie zum ersten Termin alle wichtigen Befunde und Abschlussberichte mit. Bei Bedarf ein großes oder kleines Handtuch. Ihr Therapeut wird Sie darauf hinweisen.

Bitte beachten Sie, dass das GKV-Rezept (Rezept einer gesetzlichen Krankenversicherung) eine Gültigkeit von 28 Tagen, ab dem Ausstellungsdatum, hat. Sollte der erste Termin nicht innerhalb dieser Frist stattfinden, ist das Rezept verfallen. In diesem Fall müssen wir Sie bitten, sich vor dem ersten Termin eigenverantwortlich um ein neues Rezept zu kümmern. Dies ist aufwändig, aber gesetzlich notwendig. Eine Behandlung mit einem abgelaufenen Rezept ist nicht möglich, da die Kostenübernahme der GKV in diesem Fall nicht gegeben ist.

Je nach verordnetem Heilmittel, beträgt die Taktung 30, 45, 60 Minuten. Beinhaltet sind die Behandlung, Dokumentation, Hygienemaßnahmen und der Patientenwechsel.

Sollten Sie sich krank fühlen oder Symptome wie Fieber haben, sagen Sie bitte, auch unabhängig von Corona, ihren Termin ab. So vermeiden wir die Ansteckungsgefahr für uns und eine zusätzliche Belastung für ihren Körper durch die Behandlung.

Behandlungsbedingungen

Wurde ein Termin vereinbart, so gilt dieser als verbindlich. Die Praxis wird nach einem Bestellsystem geführt. Dies bedeutet, dass die abgesprochene Zeit ausschließlich für den/die Patient/-in reserviert ist. Sollte es dem/der Patient/-in nicht möglich sein, den Termin einzuhalten, ist der/die Patient/-in verpflichtet diesen rechtzeitig abzusagen (24 Std. vorher). Absagen gelten telefonisch, per Mail oder auf dem Anrufbeantworter. Somit ist es uns möglich, den Termin anderweitig zu vergeben.

Zu spät abgesagte oder unentschuldigt versäumte Termine werden privat in Rechnung gestellt. Hierfür erhält der/die Patient/-in eine gesonderte Ausfallrechnung in Höhe von 40 € bei 30 Minuten Behandlungszeit, 60 € bei 45 Minuten Behandlungszeit und 80 € bei 60 Minuten Behandlungszeit. Sollte sich der/die Patient/-in verspäten, liegt es nach 50 % der Behandlungszeit im Ermessen des/der Therapeut/-in, ob die Behandlung noch stattfindet. Bei Verspätung um einige Minuten, verkürzt sich die Behandlungszeit entsprechend.

Der/die Patient/-in ist verpflichtet, auch bei regelmäßiger Verspätung des/der Therapeut/-in pünktlich zu erscheinen.

Eigenanteil: Bei gesetzlich krankenversicherten Patient/-innen wird ein Eigenanteil zur Behandlung erhoben. Dieser wird an Ihre Krankenkasse abgeführt. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: 10 % der Behandlungskosten und 10 € Rezeptblattgebühr. Dieser Eigenanteil ist ab dem zweiten Termin fällig. Bei Blankoverordnungen (Ergotherapie) wird der Eigenanteil erst nach Beendigung der Verordnung in Rechnung gestellt, da erst dann die genaue Höhe errechnet werden kann.

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Privatpatient*innen und Beihilfeberechtigte

Sie haben als Privatpatient*in und Beihilfeberechtigte eine Heilmittelverordnung erhalten. Leider werden Heilmittel (z.B. Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie) im Gegensatz zu Arztbesuchen oder zur Geburtshilfe in der Regel nicht voll von Ihrer Versicherung erstattet.

Heilmittelpraxen schließen einen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen ab und bekommen für die Behandlung von gesetzlich versicherten Patient*innen eine von den Krankenkassen festgelegte Vergütung. Für Privatpatient*innen (mit oder ohne Beihilfe) existieren keine gesetzlichen Gebührenordnungen, auch bestehen keine Verträge zwischen Heilmittelpraxen und den Beihilfen sowie Privatversicherungen.

Gerne stellen wir Ihnen vorab einen Kostenvoranschlag aus, mit dem Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung über die Kostenübernahme informieren können. Vor der Behandlung schließen wir einen Behandlungsvertrag inkl. Honorarvereinbarung mit Ihnen, das heißt, dass auch die Rechnung nach der Behandlung an Sie gestellt wird. Diese Rechnung reichen Sie dann zusammen mit Ihrer Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein.

Die Berechnung des Honorars in meiner Praxis erfolgt nach der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh). Weder die Preislisten der Beihilfe, noch die der Privatversicherungen sind für Heilmittelpraxen bindend.

Die GebüTh bietet Therapeut*innen eine Grundlage für die Vergütung der erbrachten therapeutischen Leistung hinsichtlich “der notwendigen berufsfachlichen Qualifikation, der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung, der notwendigen Vor- und Nacharbeit sowie der Umstände bei der Ausführung” und erfolgt mit einem Multiplikator bis 3,5.
Ich orientiere mich in meiner Praxis an den derzeit geltenden Tarifen der vdek (Ersatzkassen) und der RVO (Primärkassen) für Logopäd*innen und Ergotherrapeut*innen mit dem Multiplikator 1,4.

Sie müssen als Privatpatient*in (mit oder ohne Beihilfe) mit einer Differenz rechnen, die Sie selbst finanzieren oder vorab durch eine private Zusatzversicherung absichern müssen.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Downloads

Wichtige Dokumente für die Erstanmeldung.